Die 0,25 %-Regelung 2025/2026: So maximieren Sie den Benefit für Ihr Team

Die steuerliche Förderung von Elektro-Mobilität ist das derzeit mächtigste Werkzeug im Recruiting. Wer die 0,25 %-Regel versteht, kann seinen Mitarbeitenden effektiv mehr Netto vom Brutto ermöglichen, ohne die Lohnkosten zu steigern.

Was bedeutet die 0,25 %-Regel konkret?

Normalerweise wird die private Nutzung eines Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises (BLP) versteuert. Bei reinen Elektrofahrzeugen reduziert sich dieser Satz unter bestimmten Voraussetzungen massiv:

  • BLP bis 100.000 €: Nur 0,25 % Versteuerung.
  • BLP über 100.000 €: 0,5 % Versteuerung.
  • Plug-in-Hybride: In der Regel 0,5 % (bei Erfüllung der Mindestreichweite).
Enterprise-Fuhrparkmanagement für Versicherungen und Konzerne

Der Cash-Effekt bei CarCharter Benefit

Enterprise-Fuhrparkmanagement für Versicherungen und Konzerne

In Verbindung mit der Bruttoentgeltumwandlung entsteht ein doppelter Spareffekt. Der Mitarbeiter zahlt die Rate aus dem Brutto (Steuerersparnis) und versteuert privat nur einen Bruchteil des Fahrzeugwertes. Das führt zu Ersparnissen von oft über 40 % gegenüber einem privaten Leasingvertrag.

Checkliste für HR:

  • Fahrzeugauswahl auf rein elektrische Modelle fokussieren.
  • Bruttolistenpreis-Grenze von 100.000 € im Blick behalten.
  • Lademöglichkeiten (Ladekarte vs. Home-Charging) im Überlassungsvertrag regeln.

3. Das CarCharter Auto-Abo: Der "Sweet Spot" der Mobilität

Unser CarCharter Angebot schließt die Lücke. Mit Laufzeiten von 3, 6 oder 12 Monaten bietet es die Planungssicherheit des Leasings kombiniert mit der Flexibilität der Miete.

  • Alles-Inklusive: Keine Sorgen um Versicherung, Steuer oder Verschleiß.
  • Neuwagen-Garantie: Motivationsfaktor für Mitarbeitende durch topaktuelle Modelle.
  • Bilanzneutralität: Da es als Aufwand gebucht wird, schont es die Eigenkapitalquote (besonders wichtig für den Mittelstand).
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Abschluss-Empfehlung:

Wählen Sie CarCharter, wenn Sie agil bleiben wollen, neue Mitarbeitende in der Probezeit ausstatten oder Lieferzeiten bei Langzeitbestellungen überbrücken müssen.