0,25%-Versteuerung für E-Autos – Jetzt profitieren!
Seit dem 1. Juli 2025 gilt die neue Dienstwagenregelung: Vollelektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € können jetzt mit nur 0,25% versteuert werden. Das bedeutet: Weniger Lohnsteuer, mehr Netto, mehr Auto.
Was bedeutet das konkret?
Die Versteuerung des Dienstwagens hängt vom Antrieb ab:
• 1% für Verbrenner (z. B. Diesel, Benzin)
• 0,5% für Plug-in-Hybride
• 0,25% für vollelektrische Fahrzeuge
→ NEU ab 1.7.2025: BLP bis 100.000 € (über 100.000 €: 0,5%)
Was kostet mich mein Dienstwagen? Ein Vergleich:
Modell | Antrieb | BLP | Steuerregel | Versteuerung pro Monat | Nettoreduzierung |
VW Tiguan R-Line Diesel | Verbrenner | 55.000 € | 1% | 550 € | 220 € |
Volvo XC60 T6 PHEV | Plug-In Hybrid (PHEV) | 72.000 € | 0,5% | 360 € | 144 € |
Audi Q6 e-tron | Voll-Elektrisch (BEV) | 94.000 € | 0,25% | 235 € | 94 € |
➡ Trotz höherem Fahrzeugwert ist der E-Audi steuerlich steuerlich attraktiver als sein Pendant als Verbrenner!
Unser Tipp:
Die neue 0,25%-Regel macht hochwertige E-Autos steuerlich besonders attraktiv – ob für Geschäftsführer, Außendienstmitarbieter oder einfach für alle, die mehr Auto für weniger Steuer wollen.
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