0,25%-Versteuerung für E-Autos – Jetzt profitieren!

Seit dem 1. Juli 2025 gilt die neue Dienstwagenregelung: Vollelektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € können jetzt mit nur 0,25% versteuert werden. Das bedeutet: Weniger Lohnsteuer, mehr Netto, mehr Auto.


Was bedeutet das konkret?

Die Versteuerung des Dienstwagens hängt vom Antrieb ab:

• 1% für Verbrenner (z. B. Diesel, Benzin)
• 0,5% für Plug-in-Hybride
• 0,25% für vollelektrische Fahrzeuge
  → NEU ab 1.7.2025: BLP bis 100.000 € (über 100.000 €: 0,5%)


Was kostet mich mein Dienstwagen? Ein Vergleich:

ModellAntriebBLPSteuerregelVersteuerung pro MonatNettoreduzierung
VW Tiguan R-Line Diesel
Verbrenner55.000 €1%550 €220 €
Volvo XC60 T6 PHEV
Plug-In Hybrid (PHEV)72.000 €0,5%360 €144 €
Audi Q6 e-tron
Voll-Elektrisch (BEV)94.000 €0,25%235 €94 €


➡ Trotz höherem Fahrzeugwert ist der E-Audi steuerlich steuerlich attraktiver als sein Pendant als Verbrenner!

 

Unser Tipp:

Die neue 0,25%-Regel macht hochwertige E-Autos steuerlich besonders attraktiv – ob für Geschäftsführer, Außendienstmitarbieter oder einfach für alle, die mehr Auto für weniger Steuer wollen.

Du möchtest einmal selbst rechnen? Nutze unseren kostenlosen Dienstwagenrechner und sehe direkt, wie sich der Dienstwagen auf dein Netto-Gehalt auswirkt!



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